HaftpflichtversicherungDer Nutzen und die Funktionsweise einer Haftpflichtversicherung→ Umfangreiche Informationen und kostenloser Onlinevergleich zur PrivathaftpflichtLaut bürgerlichem Gesetzbuch ist jeder Bürger, der dem Laib und/oder Leben oder den Sachgütern eines anderen Menschen einen Schaden zufügt, verpflichtet für diesen Schaden aufzukommen - er ist also in der Pflicht zu haften. Da es aber immer vorkommen kann, dass man einer anderen Person versehentlich einen Schaden zufügt, ist es überaus sinnvoll, sich mit einer Haftpflichtversicherung gegen dieses Risiko abzusichern. Die Haftpflichtversicherung hat dabei zwei grundlegende Aufgaben: Sie soll Schäden ersetzen, bei denen berechtigte Ansprüche bestehen und sie soll Forderungen, die unberechtigt gestellt werden abwehren. Eine Haftpflichtversicherung ist stets in drei große Teile gegliedert, die Personenschäden, die Sachschäden und die Vermögensschäden. Die Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden sind in der Regel gleich hoch. unterscheiden sich in der Höhe aber von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft teilweise enorm. In Deutschland sind Deckungssummen zwischen 1,5 Millionen und 10 Millionen Euro in der Haftpflichtversicherung durchaus normal. Bei den Vermögensschäden variieren die Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung zwischen 10.000 und 150.000 Euro. Die meisten Haftpflichtversicherungen bieten nur Schutz bei den drei genannten, großen Versicherungssparten. Einige Gesellschaften weiten den Versicherungsschutz ihrer Haftpflichtversicherungen aber auch aus, z.B. auf: den Verlust von fremden, privaten und beruflichen Schlüsseln. Wer schon einmal einen Schlüssel verloren hat und ein neues Schloss, oder schlimmer noch, eine neue Schließanlage, kaufen musste, der weiß, wie sinnvoll es sein kann, gegen dieses Risiko versichert zu sein. Eine weitere Leistung, die von einigen Versicherungsunternehmen in die Haftpflichtversicherung integriert wird, sind die "Schäden aus Anlass einer Gefälligkeitshandlung". Wenn man z.B. einem Freund beim Umzug hilft, dann sind diese Schäden eigentlich, laut "Allgemeinen Haftpflichtbedingungen" nicht mit versichert - der Freund hätte ja nicht fragen müssen. Einige Gesellschaften bieten aber auch in diesem Bereich Schutz, z.B. bis 500 Euro. Ebenfalls ist es sehr interessant, ob gelegentliche Aushilfsjobs mit in die Haftpflichtversicherung integriert sind, also z.B. die gelegentliche Tätigkeit als Tagesmutter. Auch das macht lange nicht jede Versicherung - hier "trennt sich die Spreu vom Weizen". Weitere Themen: günstige Haftpflichtversicherung - KFZ-Haftpflicht - Protein kaufen - Ihr Handydisplay mit einer Displayschutzfolie schützen. - Guildwars Forum für Guild Wars Fans. - Blumen versenden - Autohaftpflicht - Kfz-Haftpflichtversicherung |
|
