Berufshaftpflichtversicherung für das Ingenieurbüro

Vor allem Berufseinsteiger die gerade ihr Ingenieurbüro eröffnen schauen doch oft etwas verblüfft wenn es um die Berufshaftpflichtversicherung und die dadurch anfallenden Prämien geht. Doch wer hier anfängt zu sparen kann schnell dazu gezwungen werden, sein neues Büro beim ersten Schadensfall zu schließen.

Baumängel und Planungsfehler will sicher jeder Ingenieur vermeiden, doch oft entstehen Mängel, für die man sich erstmal nicht verantwortlich fühlt oder bei denen die Auffassung besteht alles getan zu haben, was den Regeln der Technik entspricht um einen Schaden zu verhindern.

Doch die Praxis sieht deutlich anders aus. Die vom Ingenieur geplante Fußbodenheizung funktioniert zwar technisch korrekt, aber der vom Estrichleger eingebrachte Estrich reißt an allen Ecken und Kanten. Bei größeren Flächen können hier schnell einige 100.000€ an Schäden entstehen, wenn etwa der komplette Estrich entfernt und die Fußbodenheizung erneuert werden muss. Die Schadenslage ist dabei oft nicht so klar wie sie sich vielleicht im ersten Moment darstellt, denn der Ingenieur hat die Aufsichtpflicht und muss prüfen ob der Estrich richtig eingebracht worden ist und ob die Aufheizzeiten für die Fußbodenheizung eingehalten wurden. Änhliches kann auch passieren wenn die Heizung nicht vor dem befüllen korrekt gespült wurde und so der Heizkessel verschlammt und eine komplette Reinigung des Systems erforderlich wird oder gar die berechneten Umlaufwassermengen nicht mehr erreicht werden und so die gesamte geplante Funktion der Heizung nicht gegeben ist

Ganz schnell ist es da passiert, dass man nicht nachweisen kann dieser Aufsichtspflicht nachgekommen zu sein und wird an den Kosten für die Schadensbeseitigung beteiligt. Hierbei ist es oft auch im Sinne der Berufshaftpflichtversicherer eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, denn die Gerichtskosten und Kosten für Gutachter und Rechtsanwälte übersteigen häufig die Schadenssumme um ein vielfaches.

Wer da in seiner Berufshaftpflichtversicherung nicht die notwendige Deckungssumme berücksichtigt und auch Leistungen wie Rechtsanwaltskosten in der Versicherung berücksichtigt hat, der steht schnell mit dem Rücken an der Wand und kann alles aus der eigenen Tasche bezahlen.

Noch extremer wird der Falle, bei möglichen Personenschäden. Wurde etwa das Trinkwassernetz fehlerhaft gespült und es finden sich Reste von Lötmaterial im Trinkwasser die möglicherweise gesundheits- gefährdend sind und Personen kommen zu Schäden an Leib und Leben steigenden die Folgenkosten schnell ins gigantische. Ein weiteres Beispiel ´für einen extremen Schadensfall wäre die nicht sachgemäße Befestigung der Sonnenkollektoren bei einer Solaranlage, beim ersten stärkeren Wind fliegen die Kollektoren vom Dach und es wird jemand verletzt oder schlimmeres, auch hier muss die Berufshaftpflichtversicherung entsprechende Deckungssummen zur Schadensregulierung bieten.

Aber nicht nur für den Ingenieur ist es wichtig, dass die Deckungshöhe seiner Berufshaftpflichtversicherung ausreichend hoch ist, auch der Bauherr sollte sich die Versicherungsunterlagen bei Auftragserteilung der Ingenieurleistungen vorlegen lassen, damit nicht im Schadensfalle auf seine Versicherung zurückgegriffen wird.

 

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