Heim-, Recht- und Pflichtversicherungen

Welche Versicherungen sind nötig und sinnvoll, welche überflüssig?

Jeder der früher oder später einen eigenen Hausstand gründet, stellt sich die Frage nach der Absicherung entsprechender Risiken. Und da gibt es bestimmte Versicherungen, die einfach sein müssen, um im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Ganz generell gilt, wer volljährig ist und ein eigenes Einkommen bezieht, muss eine Haftpflichtversicherung abschließen. Diese erstattet dann bei eigenem Verschulden dem Geschädigten den Schaden. Im Zweifel muss jedoch vorher eine gerichtliche Auseinandersetzung erfolgen; denn nicht wenige Versicherer zahlen immer das, was man ihnen vorab präsentiert.

Und um im Falle einer gerichtlichen Niederlage nicht auch noch die Gerichts- und Anwaltskosten zahlen zu müssen, wäre es auch sinnvoll, eine Rechtschutzversicherung abzuschließen. Denn egal, ob man nun ein klagefreudiger Mensch ist oder nicht; eine gerichtliche Auseinandersetzung mit Anwalt ist teuer. Gerade in Auseinandersetzungen mit einem Vermieter können Rechtschutzversicherungen goldwert sein. Aber auch bei Streitigkeiten zwischen Eigentümern in Eigentumswohnanlagen oder Nachbarschaftsstreitigkeiten unter Eigenheimbesitzern haben diese Versicherungen schon manche Kosten für Anwalt und Gericht übernommen.

Als Eigenheimbesitzer sieht man den immer häufiger auftrefenden extremen Wetterlagen mit gemischten Gefühlen entgegen. Richten Orkane wie Kyrill und Emma an ihren Gebäuden mitunter große Schäden an. Für die Begleichung dieser und anderer Gebäudeschäden sollte der Eigentümer eines Hauses eine Gebäudeversicherung abschließen. Das gleiche gilt für die Eigentümer von Eigentumswohnungen, die als Hausgemeinschaft eine entsprechende Versicherung für ihr Objekt abschließen sollten.

Die aber wohl klassische Versicherung eines Versicherers ist die Hausratversicherung . Diese wird zusammen mit der Privathaftpflichtversicherung von allen Experten als Pflichtversicherungen eingestuft. In einer Hausratversicherung sind eigentlich alle in der Wohnung/Haus befindlichen beweglichen Sachen versichert. Müssen diese ersetzt werden, ersetzt die Versicherung bei ausreichender Versicherungssumme den Schaden.

Alle diese ausgeführten Versicherungen gehören in die Kategorie Pflichtversicherungen. Weitere wie z. B. die Unfallversicherung sollten im Ermessen des Einzelnen liegen, ob er diese abschließen will.

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