Krankenversicherung - Krankenversicherungsvergleich

Alles zum Thema Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung ist eine Versicherung, die man abschließt, um im Falle von Krankheit, Schwangerschaft oder auch Unfällen die anfallenden Kosten der Behandlung von der Krankenkasse, bei welcher man die Versicherung abgeschlossen hat, ganz- oder vielleicht auch nur teilweise erstattet zu bekommen. Finanziert werden diese Krankenkassen zum größten Teil von den monatlichen Beiträgen zur Krankenversicherung, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer paritätisch leisten. Aber auch Arbeitssuchende sind Mitglied einer Krankenkasse. Hier jedoch wird der Beitrag vom Bund bzw. der Kommune getragen. Ebenso kommen auch Kinder und teilweise Angehörige als Familienversicherte kostenfrei in den Genuss der Leistungen der Krankenversicherung .
Die Beitragssätze zur Krankenversicherung variieren von Krankenkasse zu Krankenkasse, die Mindestanforderungen der Leistungen bzw. die Kostenübernahme verschiedener Behandlungen und Therapien jedoch müssen von allen Kassen erfüllt werden.
Anders verhält es sich bei privaten Krankenkassen. Private Krankenversicherung bedeutet, dass der Leistungskatalog sehr viel umfangreicher ist, die monatlichen Kosten vor allem bei zunehmendem Alter jedoch auch. Weiterhin ist eine kostenfreie Mitversicherung von Familienangehörigen in der Regel nicht möglich. In erster Linie wirbt die private Krankenversicherung Selbstständige als Kunden, da diese bei gesetzlichen Krankenkassen nur als freiwillige Mitglieder Versicherungsschutz genießen können, die Prämien jedoch sehr hoch sind, da der Arbeitgeberanteil zusätzlich zum eigenen Beitrag geleistet werden muss.
Gesetzliche Krankenversicherung oder doch lieber privat versichert? Diese Frage stellt sich nach geplanter Neustrukturierung der Krankenversicherung auch jedem Angestellten. Die Einführung einer Pflichtversicherung soll verhindern, dass vormals Nichtversicherte einen Zugang zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung findet, auch um hohe Folgekosten für den Bund und damit auch das Gesundheitswesen abzuwenden und eine flächendeckende Krankenversicherung zu gewährleisten.
Der Aufnahme von Antragstellern darf hierbei nicht aufgrund von Risikoprüfungen widersprochen werden, weder von Privat- noch gesetzlichen Krankenkassen.

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Titel
Gesetzliche und private Krankenversicherung nach der Gesundheitsreform

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