Kapitallebensversicherung - RisikolebensversicherungWas ist beim Abschluss einer Lebensversicherung zu beachten? Ist eine Kapitallebensversicherung oder eine Risikolebensversicherung sinnvoller?→ Umfangreiche Informationen, Onlinevergleich und Angebot zum Thema LebensversicherungBereits im Jahr 1827 wurden in Deutschland die ersten Lebensversicherungen von der Gothaer Lebensversicherungsbank verkauft. Hintergrund war zunächst die finanzielle Absicherung der Angehörigen nach dem Tod des Versicherungsnehmers. Erst später wurde eine Lebensversicherung angeboten, die auch im Erlebensfall ausgezahlt wird. Der Schritt von der Risikoabsicherung zur Kapitalanlage war getan. Heute bieten zahlreiche Versicherungsunternehmen beide Formen der Lebensversicherung an. Vor Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages sollte genau abgewägt werden, welcher Zweck erreicht werden soll. Die Risikolebensversicherung zahlt nur dann die vereinbarte Versicherungssumme aus, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb der vereinbarten Laufzeit des Vertrages verstirbt. Dafür sind bei dieser Versicherungsform die Versicherungsbeiträge wesentlich geringer, als bei der Kapitallebensversicherung. In der Hauptsache wird eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, um Hinterbliebene vor finanziellen Folgen zu schützen oder zur Absicherung von Immobiliendarlehen. Die Beiträge für eine Risikolebensversicherung lassen sich nicht steuerlich geltend machen. Bei der Kapitallebensversicherung steht neben der Abdeckung des Todesfallrisikos die Geldanlage im Vordergrund. Die Versicherung wird ebenfalls auf eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen. Die Prämien sind höher, als bei der Risikolebensversicherung, da neben der Todesfallabsicherung auch ein Sparbeitrag geleistet wird. Bei Tod des Versicherungsnehmers oder nach Ablauf der Laufzeit wird die Versicherungssumme zuzüglich der Überschussbeteiligung zur Zahlung fällig. Wie hoch die Überschussbeteiligung sein wird, kann nicht vorhergesagt werde, da dies davon abhängig ist, wie effizient der Versicherer die Sparleistungen seiner Kunden angelegt hat. Steuerlich können die Versicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden. Allerdings ist der Auszahlungsbetrag bei Verträgen, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen werden zu versteuern. Für beide Vertragsarten gilt, dass die Höhe der Versicherungsprämie abhängig ist von Lebensalter, Geschlecht, besonderen Risiken (z. B. gefährliche Berufe oder Vorerkrankungen), der Laufzeit des Vertrages und der Höhe der Versicherungssumme. Die Beiträge bleiben während der gesamten Laufzeit konstant, lediglich eine dynamische Erhöhung von Beitrag und Versicherungsleistung ist möglich, um eine Anpassung an gestiegene Lebenshaltungskosten zu erreichen. |
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