Privatekrankenversicherung (PKV) Beamte
Die Private
Krankenversicherung für Beamte - Chance oder Risiko?
Beamte sind - unabhängig vom Einkommen -
nicht verpflichtet, Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung zu sein,
sondern können sich durch Abschluss einer Privaten Krankenversicherung absichern.
Dabei hat der Dienstherr gegenüber seinen Mitarbeitern und deren Familien eine
Fürsorgepflicht für den Krankheitsfall, die so genannte Beihilfe. Der Haken
dabei ist, dass die Beihilfe lediglich ein Zuschuss zur Eigenversorgung ist und
keine vollständige Kostendeckung darstellt. In Abhängigkeit vom Familienstand
und dem jeweiligen Bundesland erhält der Beamte lediglich 50 bis 80 Prozent der
beihilfefähigen Kosten erstattet, der Rest muss selbst übernommen werden bzw.
ist ggf. über eine private Krankenversicherung abgedeckt. Der Dienstherr ist
damit nämlich der seinem Beamten und dessen Familie gegenüber bestehenden
beamtenrechtlichen und sozialen Verpflichtung nachgekommen. Ausschlaggebend ist
der entsprechende Beihilfebemessungssatz, der sich an der aktuellen
Beihilfevorschrift orientiert. So mancher Leistungsbereich wie bei
Zahnbehandlungen oder Sehhilfen wird dabei nur teilweise bezuschusst und die
entstandenen Kosten werden auf die beihilfefähigen Aufwendungen reduziert. Da
muss man auch als Beamter viele Kosten selbst übernehmen.
Inwieweit Kosten beihilfefähig sind, ergibt
sich u.a. auch aus dem Gebührenrahmen der Gebührenordnung für Ärzte und
Zahnärzte, die bis zum 1,15- bis 2,3-fachen des Gebührensatzes als
beihilfefähig anerkannt werden. Höhere Abrechnungen müssen vom Arzt schriftlich
begründet werden.
Deshalb ist es wichtig, dass Beamte eine
entsprechende Eigenvorsorge treffen, um die nicht durch die Beihilfe
abgedeckten Kostenanteile aufbringen zu können. Hier bietet sich die Private
Krankenversicherung für Beamte hervorragend an. Dies hat auch der
Gesetzgeber so gesehen und deshalb für Beamte, die vor dem 01. Januar 2005
bereits verbeamtet waren, erleichterte Zugangsvoraussetzungen
zur PKV geschaffen. So kann kein Antragsteller mehr aus Risikogründen
abgelehnt werden und es finden keine Leistungsausschlüsse mehr statt. Selbst
bei einem erhöhten Risiko kann ein ausgleichender Zuschlag nicht mehr als 30
Prozent des tariflichen Beitrages betragen.
Beamtenanfänger, die erst nach dem 01.01.2005 den Beamtenstatus erhalten,
genießen im Zuge der Dauernden Öffnung der PKV für Beamtenanfänger vereinfachte
Zugangsmöglichkeiten in eine beihilfekonforme private Krankenversicherung oder
können in den beihilfekonformen Standardtarif wechseln.
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