Privatekrankenversicherung (PKV) Beamte

Die Private Krankenversicherung für Beamte - Chance oder Risiko?

Beamte sind - unabhängig vom Einkommen - nicht verpflichtet, Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung zu sein, sondern können sich durch Abschluss einer Privaten Krankenversicherung absichern. Dabei hat der Dienstherr gegenüber seinen Mitarbeitern und deren Familien eine Fürsorgepflicht für den Krankheitsfall, die so genannte Beihilfe. Der Haken dabei ist, dass die Beihilfe lediglich ein Zuschuss zur Eigenversorgung ist und keine vollständige Kostendeckung darstellt. In Abhängigkeit vom Familienstand und dem jeweiligen Bundesland erhält der Beamte lediglich 50 bis 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten erstattet, der Rest muss selbst übernommen werden bzw. ist ggf. über eine private Krankenversicherung abgedeckt. Der Dienstherr ist damit nämlich der seinem Beamten und dessen Familie gegenüber bestehenden beamtenrechtlichen und sozialen Verpflichtung nachgekommen. Ausschlaggebend ist der entsprechende Beihilfebemessungssatz, der sich an der aktuellen Beihilfevorschrift orientiert. So mancher Leistungsbereich wie bei Zahnbehandlungen oder Sehhilfen wird dabei nur teilweise bezuschusst und die entstandenen Kosten werden auf die beihilfefähigen Aufwendungen reduziert. Da muss man auch als Beamter viele Kosten selbst übernehmen. Inwieweit Kosten beihilfefähig sind, ergibt sich u.a. auch aus dem Gebührenrahmen der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte, die bis zum 1,15- bis 2,3-fachen des Gebührensatzes als beihilfefähig anerkannt werden. Höhere Abrechnungen müssen vom Arzt schriftlich begründet werden. Deshalb ist es wichtig, dass Beamte eine entsprechende Eigenvorsorge treffen, um die nicht durch die Beihilfe abgedeckten Kostenanteile aufbringen zu können. Hier bietet sich die Private Krankenversicherung für Beamte hervorragend an. Dies hat auch der Gesetzgeber so gesehen und deshalb für Beamte, die vor dem 01. Januar 2005 bereits verbeamtet waren, erleichterte Zugangsvoraussetzungen zur PKV geschaffen. So kann kein Antragsteller mehr aus Risikogründen abgelehnt werden und es finden keine Leistungsausschlüsse mehr statt. Selbst bei einem erhöhten Risiko kann ein ausgleichender Zuschlag nicht mehr als 30 Prozent des tariflichen Beitrages betragen.
Beamtenanfänger, die erst nach dem 01.01.2005 den Beamtenstatus erhalten, genießen im Zuge der Dauernden Öffnung der PKV für Beamtenanfänger vereinfachte Zugangsmöglichkeiten in eine beihilfekonforme private Krankenversicherung oder können in den beihilfekonformen Standardtarif wechseln.
 

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Quellen zum Thema