RechtsschutzversicherungMit einer Rechtsschutzversicherung ist Recht bekommen nicht vom Geldbeutel abhängig.→ Informationen zur RechtsschutzversicherungDurch die Absicherung mit einer Rechtsschutzversicherung werden in der versicherten Sparte die Kosten für Gericht, Anwalt oder Gutachter bis zur vereinbarten Versicherungssumme vom Versicherer übernommen. Die Rechtschutzversicherung kann von Firmen, oder Privatpersonen abgeschlossen werden. Fast jeder zweite Haushalt hat heute eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Sehr verbreitet ist die Familienrechtsschutzversicherung. Hier sind die wichtigsten Sparten des persönlichen Lebens eingeschlossen. Der Versicherungsnehmer kann die einzelnen zu versichernden Sparten frei auswählen. Hier gilt es zu beachten, dass durch Mitgliedschaft in bestimmten Vereinen (Mieterverein - Mieterrechtsschutz) teilweise schon bestimmte Sparten versichert sind. Eingeschlossen sind im Familienrechtsschutz der Versicherungsnehmer, sein Ehepartner und die zu Haushalt gehörenden Kinder bis 25 Jahre. In einer Lebenspartnerschaft sollte der Partner namentlich benannt werden. Die Rechtsschutzversicherung gilt in Europa und den angrenzenden Mittelmeerländern. Bei einigen Versicherern auch zeitlich begrenzt weltweit. Die Vertragslaufzeit ist ein Jahr. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch wieder um 12 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Bei jeder Beitragserhöhung gilt Sonderkündigungsrecht. Vor jeder Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung muss beim Versicherer eine Deckungszusage eingeholt werden. Bei zu geringen Erfolgsaussichten kann der Versicherer diese verweigern. Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach den abgeschlossenen Risiken, der Deckungssumme und den jeweiligen Versicherungsbedingungen des Versicherers. Gleiche Risiken und Deckungssummen können unterschiedlich hohe Beiträge bedeuten. Deshalb sollt unbedingt ein Versicherungsvergleich vor dem Vertragsabschluß erfolgen. Das ist sehr leicht und bequem und ohne Beeinflussung im Internet möglich. Hier stehen auch die Direktversicherungen mit im Vergleich. Diese Direktanbieter haben keinen Außendienst und sparen dadurch sehr viel Kosten ein, die sie in günstigen Angeboten ihren Kunden weiterreichen. Eine Möglichkeit Beiträge zu sparen ist die Vereinbarung von Selbstbeteiligungen. Mit einer abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung kann der Versicherungsnehmer im Rechtsstreit einen Anwalt für eine Rechtsberatung aufsuchen, der in der Regel alle anderen Angelegenheiten (auch das Einholen der Deckungszusage) übernimmt. Massivhaus |
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