Die RestschuldversicherungDie Restschuldversicherung ist eine Versicherung für einen Kreditnehmer oder auch für seine Hinterbliebenen. Konkret geht es um den Todesfall des Kreditnehmers, um den Fall der Arbeitslosigkeit oder den Fall der Krankheit. Wenn durch einen dieser Fälle der Kreditnehmer nicht mehr bezahlen kann, übernimmt die Versicherung den Kredit. Im Todesfall übernimmt der Versicherer den gesamten Kredit, in den anderen Fällen bezahlt er nur die Raten, bis sich die Situation des Kreditnehmers ändert.Oft fordert der Kreditgeber den Abschluss einer Restschuldversicherung vom Kreditnehmer. Auch in diesem Fall muss der Kreditnehmer die Zahlung für die Restschuldversicherung übernehmen. Die Restschuldversicherung ist relativ neu, es gibt sie erst seit etwa 50 Jahren. Deshalb gibt es auch Kritik daran. Zum einen wird kritisiert, dass diese oft mit dem Kredit gekoppelt wird und praktisch dem Kunden aufgezwungen wird. Dazu kommen noch die hohen Provisionen, was den Preis des Kredites beeinflusst. Nur wenige Banken nehmen die Restschuldversicherung als eine Methode für die Risikominderung an, und deshalb wird es in das Scoring nicht aufgenommen. Laut Deutschem Gesetz muss die Restschuldversicherung in den Effektivzins einkalkuliert werden, jedoch nur dann, wenn diese verbindlich für den Kredit ist. Meistens ist es aber nicht so, obwohl diese sehr aggressiv mit angeboten werden. Dazu kommt noch, dass es eine sogenannte Wartezeit gibt, in der die Restschuldversicherung nicht aktiv ist, so dass sie in dieser Zeit gar keine Sicherheit bietet. Deshalb meinen viele, dass die Restschuldversicherung für die Versicherer gemacht wurde, und nicht für den Kunden. Trotzdem ist die Restschuldversicherung die einzige Versicherung für den Kredit, im Falle einer Krankheit, Arbeitslosigkeit oder falls der Tod eintritt. Den Vertrag abzuschließen ist einfach, denn es werden keine Prüfungen der Gesundheit vorgenommen. Trotzdem sind bekannte Vorerkrankungen von der Haftung ausgeschlossen, zumindest in den ersten zwei Jahren. Deshalb ist es wichtig, nicht gleich jede Restschuldversicherung anzunehmen, selbst wenn sie einem aggressiv angeboten wird. Die Verträge müssen auf alle Fälle intensiv gelesen und geprüft werden, bevor man unterschreibt. Oftmals hilft es auch eine Inhaberschuldversicherung abzuschliessen. |
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Restschuldversicherung