UnfallversicherungDie Unfallversicherung erbringt nach einem Unfall bestimmte vereinbarte Leistungen.→ Informationen zur UnfallversicherungInsgesamt wird diese Versicherung in zwei Arten unterteilt, nämlich die gesetzlich vorgeschriebene und die freiwillige, die in diesem Rahmen privat abgeschlossen werden kann. Die Gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung, in der alle abhängig beschäftigten Personen im Rahmen ihrer Berufsausübung sowie auf entsprechenden direkten Wegen von und zur Arbeit versichert sind. Außerhalb dieser Zeiten besteht kein Versicherungsschutz. Hier kann in Form einer Privaten Unfallversicherung entsprechende Leistungserbringung vereinbart werden. Grundsätzlich dient die Unfallversicherung der Regulierung von Kosten, die sich aus einem Unfall ergeben. Das können Leistungen sein, die von Behandlungs- über Rehakosten bis hin zu Rentenzahlungen reichen. All diese Leistungen werden jedoch unter der Maßgabe erbracht, dass sich die körperlichen Schäden als Folge eines Unfalls ergeben haben. Besonders Hausfrauen oder Kinder, die lediglich während des Kindergarten- oder Schulbesuchs gesetzlich versichert sind, benötigen besonders dringend die Absicherung durch eine Private Unfallversicherung. Hat ein Unfall, der im privaten Rahmen erfolgt, dauerhafte Folgen, so kann auch bei Kindern schon mit dauerhaften finanziellen Einschränkungen gerechnet werden, wenn die Unfallfolgen die Berufsauswahl und -ausübung beinträchtigen. Auch Hausfrauen sind im Rahmen ihrer Tätigkeit nicht gesetzlich unfallversichert, obwohl gerade die Unfälle im Bereich der Haushaltsführung sehr häufig und folgendreich sein können. Die Hausfrau, die ihren Haushalt aufgrund von Unfallfolgen nicht mehr führen kann oder das Kind, das durch einen privaten Unfall dauerhafte Schäden erlitten hat und in seiner Berufswahl eingeschränkt ist, haben grundsätzlich keinerlei Ansprüche aus gesetzlichen Unfallversicherung en zu erwarten. Aber auch Personen, die sich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis befinden, haben bei der Ausübung von Freizeitaktivitäten keinerlei Versicherungsschutz. Der Sturz von der Leiter während des Tapezierens kann also im schlimmsten Falle zu nachhaltigen Folgen führen, die nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung getragen werden. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass der ausreichende Unfallversicherungsschutz für alle Personen sehr wichtig ist und dass dieser Schutz unbedingt in das perfekt geschnürte Versicherungspaket der Familie gehört. → Infos und Vergleichsrechner zum Thema Unfallversicherung Weitere Themen: Reise Forum - Ostsee Urlaub - Kurzreisen - Pauschalreisen - Bestattungen Berlin - Reiseforum |
|
|
|
|
